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Spendenabsetzbarkeit

Wir bedanken uns bei allen Spendern recht, recht herzlich. 

Ihre Spende wird zum Ankauf von modernen Gerätschaften und Hilfsmitteln verwendet und wir können versichern, dass jeder Cent bei der Freiwilligen Feuerwehr Enns verbleibt und somit im vollem Umfang auch wieder den Ennser Bürgern zu Gute kommt.

Feuerwehren sind verpflichtet, alle Spenden seit 01.01. 2017 direkt an das Finanzamt zu melden, damit diese dann in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden. Dazu müssen aber folgende zwei Angaben aus der Einzahlung ersichtlich sein:

  1. Vor- und Zuname

    • die Schreibweise muss exakt so sein, wie ihr Name im Melderegister geführt wird
      Beispiel: wenn Sie "Margarete xxx" heißen, nicht "Greti xxx" angeben, nur weil Sie von allen Bekannten Greti gerufen werden
    • Die Angabe von Titeln ist nicht erforderlich

     

  2. Geburtsdatum
    • unbedingt das vollständige Geburtsdatum angeben (Tag, Monat und Jahr)

 

Bitte achten Sie bei händisch ausgefüllten Zahlscheinen auf eine saubere und lesbare Schrift. Es kommt leider immer wieder vor, dass die Belegleser schlampige Angaben fehlinterpretieren und es dann u.U. nicht mehr möglich ist, den korrekten Namen oder das Geburtsdatum zu erahnen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.bmf.gv.at/kampagnen/spendenservice.html

Ihre Spende können Sie ganz einfach mittels Ihrer Banking App (George, ELBA, Infinity,…) durchführen. Scannen Sie nebenstehenden QR Code und geben Sie uns im Verwendungszweck Ihren vollständigen Namen und das Geburtsdatum an.

Idealerweise verwenden sie einen Spendenzahlschein. Dieser hat in den ersten 6 Stellen des Buchungstextes das Geburtsdatum vorgesehen.